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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Vertragspartner, Geltungsbereich:

 

Vertragspartner ist die Tanz- und Ballettschule OLENA’S ORIENTAL, Inhaberin Olena Ausheva, Klingenstraße 27 a, 97084 Würzburg (nachfolgend: Tanzschule).

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und der Tanzschule geschlossen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.

 

 

  1. Anmeldung

 

(1) Die Anmeldung erfolgt per e-Mail, per Post oder schriftlich vor Ort in der Tanzschule. Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich und bedarf keiner späteren Bestätigung.

 

(2) Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Eine Teilnahme in der Tanzschule ist für Kinder ab 3 Jahre möglich.

 

(3) Für den Probeunterricht ist keine Anmeldung erforderlich.

 

(4) Die Anmeldung verpflichtet zur Anerkennung und der Zahlung der vollen Kursgebühr. Etwas anderes gilt, wenn der Teilnehmer zehn Tage vor Kursbeginn zurücktritt. In diesem Fall erhebt die Tanzschule eine Stornogebühr von 15,00 € pro Person. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

 

  1. Vergütung/Preise/Zahlungsweise, insb. Einzugsermächtigung

 

(1) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisangaben. Die Preise und Honorare verstehen sich pro Person.

 

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht, soweit nicht wichtige Gründe, wie z. B. schwere oder langwierige Krankheit des Teilnehmers, dies rechtfertigt.

 

(3) Die einmaligen Kurshonorare sind bis zur ersten Unterrichtstunde per Überweisung oder bar zu zahlen. Bei Lastschrift wird das Kurshonorar abgebucht.

 

(4) Die monatlichen Kurshonorare für fortlaufende Tanz- und Ballettkurse sind jeweils spätestens bis zum 10. des Monats bar bzw. per Lastschrift oder per Überweisung zu begleichen.

 

(5) Die Höhe der monatlichen Kurshonorare für die Monate September bis Juli richtet sich nach dem im Unterrichtsvertrag vereinbarten Entgelten. Für den Monat August ist eine Pauschale von 15 Euro zu entrichten.

                                           

(6) Die 6-Karten haben drei Monate ab dem ersten Unterrichtstag ihre Gültigkeit. Danach hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Teilnahme am Unterricht sowie keinen Anspruch auf Rückerstattung.

 

(7) Gerät der Teilnehmer im Zahlungsverzug, so hat er die Rückbuchungs-Gebühr der Bank sowie 3,00 € Mahngebühr für die Erstellung eines Mahnschreibens an die Tanzschule zu erstatten. Sonstige Ansprüche aufgrund des Verzuges bleiben unberührt.

 

(8) Eine Änderung/Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule vorgenommen werden

 

a) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz

 

b) aus betrieblichen Gründen, jedoch pro Kalenderjahr maximal um 8 % auf den jeweiligen Monatsbeitrag.

 

  1. Tanzunterricht:

 

(1) Angaben zu Kursdaten, Terminen sind dem Kursplan zu entnehmen. Es bleibt jedoch vorbehalten, die Tanzstunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert.

 

(2) Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder zusammenzulegen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin vorzunehmen. Im Fall der Erkrankung oder Verhinderung des Tanzlehrers kann ein Ersatzlehrer gestellt werden. Die Kursteilnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsort oder einen bestimmten Tanzlehrer/in.

 

(3) An gesetzlichen Feiertagen des Landes Bayern findet in der Regel kein Unterricht statt. Während der bayerischen Schulferien wird ein Ferienprogramm angeboten, das für Teilnehmer in der Kursgebühr enthalten ist.

 

(4) Das Kursprogramm ist urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

(5) Im Falle grob ungebührlichen Betragens (z.B. Trunkenheit, Beleidigungen, Tätlichkeiten, usw.) kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf ganze oder anteilige Rückerstattung oder Verrechnung des bereits bezahlten Honorars, um weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls behält sich die Tanzschule das aussprechen eines notwendigen Hausverbotes vor.

 

  1. Haftung

 

(1) Die Haftung beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Tanzschulräume. Der Aufenthalt und das Tanzen in den Tanzschulräumen und auf Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Tanzschule für Personen-und Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

(2) Für Garderobe und sonstige mitgeführte Gegenstände wird nicht gehaftet.

 

  1. Kostümverleih

 

Die Tanzschule stellt den Teilnehmern die Kostüme für die Auftritte bei Veranstaltungen bereit und berechnet hier eine Entschädigung in Höhe von 20,00 € pro Jahr.

 

  1. Versäumte Stunden, Krankheitsfall

 

(1) Versäumte Stunden werden nicht erstattet und sind auch nicht auf andere Personen übertragbar, können allerdings während der Vertragslaufzeit während der regulären Kurse (nicht während der Schulferien) innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.

 

(2) Etwaige Krankheiten müssen dem Tanzlehrer vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt werden.

 

  1. Kündigung des Teilnehmers

 

Der Unterrichtsvertrag ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 30. April, 31. August und 31. Dezember eines jeden Jahres kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

 

  1. Außerordentliche Kündigung der Tanzschule

 

Die Tanzschule ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem:

 

  1. Rückstand mit mehr als zwei monatlichen Gebühren

  2. Erhebliche Verstöße gegen die AGB der Tanzschule

  3. Erhebliche Störungen des Unterrichtes

 

  1. Geistiges Eigentum

 

Die im Kurs gelernten Schritte, Figuren und Choreographien sind Eigentum der Tanzschule und nur für den persönlichen und privaten Gebrauch bestimmt, d.h. für eigene Auftritte des Teilnehmers unter Angabe des jeweiligen Choreographen gestattet. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, insbesondere im Rahmen eigener Unterrichtsstunden, es sei denn, es wurde eine ausdrückliche vorherige Zustimmung erteilt.

 

  1.  Film- und Fotoaufnahmen

 

Die von der Tanzschule angefertigten Foto- und Filmaufnahmen werden durch das Betreten der Tanzschulräume ausdrücklich zur Veröffentlich freigegeben.

 

Film- und Fotoaufnahmen durch einen Teilnehmer während des Workshops/des Projekts sind grundsätzlich untersagt, es sei denn der Tanzlehrer erteilt hierzu ausdrücklich seine Erlaubnis. Die Erlaubnis deckt jeden Fall nur die private Nutzung. Sie umfasst nicht die Erlaubnis der Vervielfältigung, insbesondere zu Vertriebszwecken oder Vorführung in der Öffentlichkeit.

 

  1. Datenschutz

 

Die Anmeldung erlaubt der Tanzschule die Speicherung und Weiterverarbeitung der angegeben Daten. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

 

  1. Hausordnung

 

 Die anliegende Hausordnung ist ebenfalls Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zum Ausschluss aus dem Kurs oder der Tanzschule führen, ohne, dass ein Honorarerstattungsanspruch des Teilnehmers besteht.

 

  1. Änderung dieser AGB

 

Die Tanzschule behält sich vor, die AGB für Teilnehmer der fortlaufenden Tanzkurse zu ändern. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Empfang der Information über die Änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Tanzschule wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

(1) Änderungen dieser AGB oder Erklärungen nach diesem AGB gegenüber dem Vertragspartner bedürfen der Textform. Kündigen bedarf stets der Schriftform.

 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

 

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht).

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